Gutachten: Rechtsanspruch für Freiwilligendienste ist möglich

Gutachten: Rechtsanspruch für Freiwilligendienste ist möglich

Gütersloh, Düsseldorf (epd). Ein juristisches Gutachten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung bestärkt Forderungen von Sozialverbänden, allen jungen Menschen in Deutschland einen Freiwilligenplatz gesetzlich zuzusichern. Im Rahmen der Umsetzung eines Rechtsanspruchs für ein „freiwilliges Gesellschaftsjahr“ sei eine Unterstützung für das Freiwillige Soziale (FSJ) und Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) durch den Bund möglich, erklärte die Stiftung am Mittwoch in Gütersloh. Dafür brauche es keine Grundgesetzänderung. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz reiche dafür aus, hieß es.

Der Rechtswissenschaftler Klaus Krebs von der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg hat das Gutachten erarbeitet. Demnach könnten Bund und Länder die Freiwilligendienste künftig gemeinsam gestalten. Wenn der Bund die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ mitregelt und finanziert, könne er in diesem Rahmen Gestaltungsraum für die Länder ermöglichen, hieß es. Das ist den Angaben zufolge möglich, weil es dabei um die Unterstützung junger Menschen geht - ein Bereich, in dem sowohl Länder als auch der Bund zuständig sind. Dabei sei im Zusammenhang mit der Jugendpflege die Einhaltung der Altersgrenze von 27 Jahren zu beachten.

Auslandsfreiwilligendienste kann der Bund laut Gutachten direkt organisieren. Selbst wenn es kein eigenes Gesetz für diese Angebote gibt, könne der Bund solche Dienste durch eigene Richtlinien organisieren und finanzieren, erklärte die Bertelsmann Stiftung.