Bund stützt Kranken- und Pflegekassen mit Milliardenkrediten

Bund stützt Kranken- und Pflegekassen mit Milliardenkrediten

Berlin (epd). Um die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung abzumildern, bekommen beide milliardenschwere Darlehen vom Bund. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag, den Krankenversicherungen dieses und nächstes Jahr jeweils 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, wie Finanzstaatssekretär Steffen Meyer in Berlin sagte. Für die Pflegeversicherung seien dieses Jahr 500 Millionen und nächstes Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind sowohl für die Pflege als auch für die gesetzliche Krankenversicherung Reformen vorgesehen, die von Kommissionen vorbereitet werden sollen. Staatssekretär Meyer nannte die beschlossenen Darlehen eine „Brücke“ für die Zeit bis zum Beschluss der jeweiligen Reformschritte. Laut Gesundheitsministerium müssen die Pflege- und Krankenversicherungen die Bundeskredite ab 2029 zurückzahlen.

Die Finanzspitzen würden „voraussichtlich nicht ausreichen, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden“, räumte das Gesundheitsministerium ein. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen tue sich nach derzeitigem Stand im nächsten Jahr eine Finanzlücke von etwa vier Milliarden Euro auf. In der Pflegeversicherung seien 2026 „zusätzliche Finanzierungselemente notwendig, um die Beitragssätze konstant zu halten“. Es gehe um mindestens zwei Milliarden Euro.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, der am Dienstag beschlossene Haushaltsentwurf könne „nicht das letzte Wort sein“. Sie setze auf die anstehenden Beratungen im Bundestag. In Bezug auf die Darlehen sprach Warken von „Nothilfen“, mit denen die Probleme von Kranken- und Pflegeversicherung „nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben“ würden. Die Reformkommissionen müssten schnell Ergebnisse vorlegen, fügte sie hinzu.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) äußerte sich unzufrieden mit den Kabinettsbeschlüssen. „Einmal mehr fehlt in der Haushaltsplanung des Bundes die vollständige Gegenfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden und die Finanzierung der Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen“, erklärten die GKV-Verwaltungsratsvorsitzenden Uwe Klemens und Susanne Wagenmann. Die Entscheidung für die Darlehen sei „nicht nur kraftlos, sondern auch wenig zielführend“. Dadurch werde „die Finanzierungslast letztlich nur in die Zukunft“ verschoben.