Düsseldorf (epd). Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung in Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) hat im zurückliegenden Jahr mehr als 685 Verfahren gegen Terrorverdächtige abgeschlossen. Davon wurde in 26 Fällen Anklage erhoben und in 5 Fällen Strafbefehl erlassen, wie NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers am Montag mitteilten. Im Vorjahreszeitraum waren 652 Ermittlungsabschlüsse, die sich auf Personen beziehen, in 38 Anklagen und 3 Strafbefehle gemündet.
Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung, die als eigene Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelt ist, brachte zudem im Berichtszeitraum April 2024 bis Ende März dieses Jahres 100 neue Verfahren in Gang, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat stehen. Im Berichtszeitraum des Vorjahres lag die Zahl in diesem Bereich bei 85. Weitere 19 neue Verfahren standen im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Neben den durch den Generalbundesanwalt übertragenen Verfahren kann die ZenTer NRW auch dem Generalbundesanwalt Verfahren zur Prüfung vorlegen. Diese Zahl lag den Angaben zufolge im Berichtszeitraum bei 141.
Zudem erstreckt sich die Zuständigkeit der Zentralstelle auf sämtliche Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Gefährder, unabhängig von der Art des Tatvorwurfs. Gegen 194 Gefährder in allen Deliktbereichen leitete die Zentralstelle den Angaben zufolge ein Verfahren ein nach 236 im Vorjahreszeitraum. Verurteilt worden seien auf Basis der Ermittlungen im Zeitraum 2024/25 insgesamt 31 Straftäter mit Terrorismusbezug. Im Vorjahreszeitraum habe es 26 Urteile gegeben. Landesjustizminister Limbach sprach von einem Schwerpunkt terroristischer Straftaten auf islamistisch-fundamentalistischem Terrorismus mit Nähe zum sogenannten Islamischen Staat.