Kabinettsbeschluss: Regierung will das Waffengesetz verschärfen

Kabinettsbeschluss: Regierung will das Waffengesetz verschärfen

Berlin (epd). Die Bundesregierung will eine Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen einführen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der den Besitz von Druckluftwaffen, aus denen Munition mit potenziell tödlicher Wirkung abgefeuert werden kann, einschränken soll, wie das Innenministerium in Berlin mitteilte. Bundestag und Bundesrat müssen die Pläne noch beraten.

Mit dem Gesetz soll eine Lücke im Waffenrecht geschlossen werden. Dem Innenministerium zufolge reagiert die Bundesregierung damit auf neue Entwicklungen in der Waffentechnik. Denn moderne Munition kann selbst bei Druckluftwaffen mit geringer Bewegungsenergie unter 7,5 Joule eine tödliche Wirkung entfalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sorgt diese Waffe für ein „erhebliches Gefährdungspotenzial für Einsatzkräfte und Bürger“. Solche Geschosse können dem Ministerium zufolge auch Schutzwesten durchdringen.

Bisher dürfen diese Druckluftwaffen wie Luftgewehre ohne spezielle Erlaubnis gekauft und besessen werden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung sollen diese Waffen künftig einer waffenrechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Diese wird demnach erst nach einer erfolgreichen Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers durch die Waffenbehörde erteilt. Personen unter 25 Jahren müssen zusätzlich ein Gutachten vorlegen, das ihre geistige Eignung bestätigt. Dieses Gutachten muss von einem Amtsarzt, Facharzt oder Fachpsychologen erstellt werden und selbst bezahlt werden.

Die 7,5-Joule-Grenze für den erlaubnisfreien Erwerb von Druckluftwaffen geht dem Ministerium zufolge auf eine Regelung zurück, die mehr als 50 Jahre alt ist. Damals war die Annahme, dass von Waffen, die diese Grenze nicht überschreiten, keine tödlichen Gefahren ausgehen.