Gericht: Kopfschmerzen keine Folge von Corona-Impfung

Gericht: Kopfschmerzen keine Folge von Corona-Impfung

Stuttgart (epd). Kopfschmerzen sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht zwingend Folge einer Corona-Schutzimpfung. Geklagt hatte eine junge Frau aus dem Allgäu, bei der wenige Wochen nach einer Corona-Impfung starke Kopfschmerzen aufgetreten waren. Dieser zeitliche Zusammenhang genüge jedoch nicht für die Annahme eines Impfschadens, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in zweiter Instanz.

Die Klägerin, die bereits seit Langem unter Migräne litt, erhielt nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch am 12. Mai 2021 die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Nachdem sie bei ärztlichen Untersuchungen kurz nach der Impfung zunächst noch nicht über derartige Beschwerden berichtet hatte, gab sie bei einer stationären Behandlung Ende Juni 2021 an, seit etwa fünf Wochen unter Dauerkopfschmerzen zu leiden, die nur teilweise auf Schmerzmittel ansprächen und teilweise mit Übelkeit einhergingen. Das Landesversorgungsamt lehnte Entschädigungsleistungen jedoch ab, da es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem geltend gemachten Impfschaden verneinte.

Das geschah zu Recht, wie das Landessozialgericht bereits am 5. Juni in zweiter Instanz entschieden hat, nachdem die Klägerin schon in erster Instanz vor dem Sozialgericht Reutlingen erfolglos geblieben war. Denn zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfschädigung genüge zwar die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Für die Impfopferversorgung müsse aber - neben der Schutzimpfung und einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung als möglichem Impfschaden - auch eine über eine übliche Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung, also eine Impfkomplikation, nachgewiesen sein, wie der Senat klarstellte. Eine solche Impfkomplikation sei bei der Klägerin nicht nachgewiesen.