EU will Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer verlängern

EU will Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer verlängern

Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket zum Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine vorgestellt. „Seit 2022 bieten wir denjenigen Schutz, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen, und wir werden dies auch weiterhin tun“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Brüssel.

Zentrales Element des Vorschlags ist die Verlängerung des vorübergehenden Schutzstatus um ein weiteres Jahr - bis März 2027. Die EU-Regelung gewährt Ukrainerinnen und Ukrainern sofortigen Schutz und sichert ihnen grundlegende Rechte zu, darunter Aufenthaltsrecht, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialer Unterstützung.

Darüber hinaus strebt die Kommission langfristige Perspektiven für jene Flüchtlinge aus der Ukraine an, die sich bereits gut in ihren Aufnahmeländern integriert haben - etwa durch Arbeit, Ausbildung oder Sprachkenntnisse. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, vom vorübergehenden Schutz in andere rechtliche Aufenthaltstitel zu wechseln, beispielsweise auf Grundlage von Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung oder über einen nationalen Status für langfristig Aufenthaltsberechtigte.

Zugleich will die Kommission die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und würdige Rückkehr in die Ukraine schaffen, sobald dies möglich ist. Die Mitgliedstaaten sollen dazu Rückkehrprogramme in enger Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden einrichten. In sogenannten „Unity Hubs“ sollen Informationen zur Integration in der EU und zur Rückkehr in die Ukraine gebündelt und zugänglich gemacht werden.

Zur besseren Koordination auf europäischer Ebene ist außerdem die Ernennung eines Sonderbeauftragten für ukrainische Geflüchtete vorgesehen. Bevor die Maßnahmen umgesetzt werden können, müssen sie noch vom Rat der EU beschlossen werden.