Hamburg, Berlin (epd). Eine Initiative der Hamburger Justizbehörde will Opfern von häuslicher Gewalt den Neustart erleichtern. Ziel sei, dass Betroffene schnell und unkompliziert aus dem Mietvertrag einer gemeinsamen Wohnung mit dem Täter ausscheiden könnten, wie die Hamburger Justizbehörde auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Dienstag mitteilte. Die Initiative ist Thema auf der Justizministerkonferenz am Donnerstag im sächsischen Bad Schandau (Sachsen).
Grundsätzlich muss ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag von beiden Mietparteien gemeinsam gekündigt werden. Stellt sich der ehemalige Partner quer, ist das laut Justizbehörde aus drei Gründen problematisch: Das Opfer häuslicher Gewalt müsse den ehemaligen Partner auf Zustimmung zur Kündigung in einem oft langwierigen belastenden Rechtsstreit verklagen. Gleichzeitig würden die Opfer bis zur Räumung der Wohnung für weitere Mietforderungen mithaften. Faktisch werde damit ein Neuanfang oft verzögert, wenn nicht gar verhindert, hieß es von der Behörde.
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) nannte die aktuelle Rechtslage „unzumutbar“. Zustimmung zu dem Vorstoß kam auch vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Betroffene häuslicher Gewalt müssen sich möglichst ohne langwierigen Rechtsstreit und Kostenlast aus dem gemeinsamen Wohnmietverhältnis mit dem Schädiger lösen können“, erklärte DAV-Präsident Stefan von Raumer. Konflikte über die Wohnsituation lägen in der Natur gewaltvoller Beziehungen und seien in der Praxis oft anzutreffen. Eine unkomplizierte Regelung könne vielen Betroffenen „einen Neuanfang erleichtern“, sagte er.
Eventuelle Härten für Vermieterinnen und Vermieter müssten jedoch berücksichtigt werden, hieß es vom DAV. Die Rechte der Vermieterinnen und Vermieter sollen laut der Justizsenatorin unberührt bleiben und lediglich die Durchsetzung des bestehenden Kündigungsrechts erleichtert werden.