44 Prozent der Beschäftigten in Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld

44 Prozent der Beschäftigten in Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld

Düsseldorf (epd). Nicht einmal jeder zweite in der Privatwirtschaft beschäftigte Arbeitnehmer erhält nach Angaben der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung Urlaubsgeld. Laut einer Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de bekommen nur 44 Prozent der Beschäftigten dieses zusätzliche Entgelt, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft sind es immerhin 72 Prozent

Für die Erhebung wurden im Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Ende April 2025 fast 67.400 Beschäftigte befragt. Das WSI betreut das Internet-Portal Lohnspiegel.de.

Neben der Tarifbindung spielen den Angaben zufolge unter anderem die Betriebsgröße und der Standort des Unternehmens eine Rolle. So zahlen Großunternehmen häufiger Urlaubsgeld als kleinere Firmen, in Westdeutschland erhalten 46 Prozent der Beschäftigten das zusätzliche Entgelt, in Ostdeutschland 33 Prozent.

Und auch das Geschlecht macht einen Unterschied: So haben Frauen mit 39 Prozent deutlich seltener Aussicht auf Urlaubsgeld als Männer mit 48 Prozent. Dies lasse sich vor allem auf eine für Frauen ungünstige Verteilung der Beschäftigtenzahlen nach Betriebsgröße und Berufsgruppen zurückführen, hieß es.

„Die Zahlen machen deutlich, dass eine höhere Tarifbindung ein wichtiger Faktor ist, um die Ungleichheit am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagte die wissenschaftliche Direktorin des WSI, Bettina Kohlrausch. Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, unterscheidet sich zum Teil erheblich: Die Spannbreite reicht von 186 Euro für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.820 Euro für die Angestellten der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie im Tarifbezirk Westfalen-Lippe.

Zu den Branchen mit relativ niedrigem Urlaubsgeld gehört neben der Landwirtschaft auch das Hotel- und Gaststättengewerbe. Mit Beträgen zwischen 1.000 und 2.500 Euro sind die Sonderzahlungen etwa in der Metallindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel und im Bauhauptgewerbe erheblich höher.