Düsseldorf (epd). Arbeitsrechtsexperten sehen die von der neuen Bundesregierung geplante Einführung einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit kritisch. Die damit mögliche Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf über zwölf Stunden „dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken“, heißt es in einer am Freitag in Düsseldorf veröffentlichten Studie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Überlange Arbeitszeiten gefährdeten die Gesundheit der Beschäftigten, erhöhten das Unfallrisiko und verschlechterten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, warnten die HSI-Fachleute Amélie Sutterer-Kipping und Laurens Brandt. Zu befürchten sei eine Zunahme von stressbedingten Erkrankungen wie Burnout, Erschöpfungszuständen oder Schlaganfällen. Die Verschärfung der Probleme bei der Kinderbetreuung schränke vor allem die Erwerbsarbeit von Frauen ein.
Die Forschenden halten zudem den alleinigen Blick auf die gesunkene Jahresarbeitszeit pro Kopf für zu einseitig. Sowohl die Zahl der Erwerbstätigen als auch das Gesamtarbeitszeitvolumen hätten im Jahr 2023 Rekordwerte erreicht. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Zahl der Erwerbstätigen bei 46 Millionen. Das Gesamtarbeitszeitvolumen von abhängig Beschäftigten, Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen lag bei 61,44 Milliarden Stunden. Beides sei wesentlich auf eine gestiegene Frauenerwerbsquote zurückzuführen.
Der gleichzeitige Rückgang der Pro-Kopf-Jahresarbeitszeit hängt laut Studie mit den kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zusammen. „Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, heißt es in der Analyse. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete demnach 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränkten unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes würde nach Einschätzung der Experten daran nichts verbessern.