Aussetzen des Familiennachzugs am Mittwoch im Kabinett

Aussetzen des Familiennachzugs am Mittwoch im Kabinett
Der Familiennachzug von Geflüchteten ohne Asylstatus soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. So steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Am Mittwoch wird sich das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf von Innenminister Dobrindt befassen.

Berlin (epd). Die schwarz-rote Bundesregierung geht eines ihrer zentralen migrationspolitischen Vorhaben an: Am Mittwoch wird sich das Kabinett mit dem Aussetzen des Familiennachzugs von Geflüchteten ohne Asylstatus für zwei Jahre beschließen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Zunächst hatte die „Bild am Sonntag“ berichtet.

Die Ministeriumssprecherin erklärte, dass ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für die Behandlung im Kabinett am Mittwoch vorgesehen ist. Der Gesetzentwurf braucht außer der Zustimmung im Kabinett auch eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit sogenanntem subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre auszusetzen. Subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn sie nicht im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als verfolgt gelten, ihnen aber dennoch Tod, Folter oder unmenschliche Behandlung im Heimatland droht, etwa wegen eines Krieges. Derzeit gibt es für diese Gruppe ein Kontingent: Bis zu 1.000 enge Angehörige - Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern in Deutschland lebender minderjähriger Kinder - pro Monat einreisen können, also maximal 12.000 Personen pro Jahr.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der Zeitung mit Blick auf das monatliche Kontingent: „Damit ist jetzt Schluss.“ Ausnahmen soll es dem Bericht zufolge nur noch in Härtefällen geben. Er wolle mit dem Gesetz Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland reduzieren, hieß es. „Auch damit zeigen wir, die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert“, zitiert die „Bild am Sonntag“ den CSU-Politiker.

Anders als anerkannte Flüchtlinge haben Menschen mit subsidiärem Schutz schon jetzt in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf das Nachholen ihrer Familie. Dieses Recht wurde 2016 ausgesetzt. 2018 wurde allerdings das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat eingeführt. Zahlen des Auswärtigen Amts zeigen, dass das Kontingent vor allem Kindern die Einreise nach Deutschland ermöglicht.

Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen wenden sich gegen die geplante Aussetzung des Familiennachzugs. Die Aussetzung hätte einen hohen menschlichen Preis und brächte kaum Entlastung für die hauptsächlich betroffenen Kommunen, argumentieren sie. Erst Mitte Mai hatten sich zahlreiche Verbände mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt: Familiennachzug sei „eine planbare, integrationsfördernde und rechtssichere Möglichkeit, um Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisengebieten aufzunehmen“, hieß es in dem Aufruf. Statt den Familiennachzug noch weiter einzuschränken als bereits geschehen, sollte die neue Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) ihn effizienter gestalten.

Auch der Berliner Bischof und Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, hatte für ein Zusammenleben von Eltern und Kindern plädiert. Wer mit seinen Nächsten in Sicherheit leben dürfe, finde schneller Halt, lerne die Sprache leichter und könne sich besser integrieren, hatte er zum Tag der Familie am 15. Mai erklärt.