Bundesrat fordert rechtliche Gleichstellung für Zwei-Mütter-Familien

Bundesrat fordert rechtliche Gleichstellung für Zwei-Mütter-Familien

Berlin (epd). Der Bundesrat setzt sich für die rechtliche Gleichstellung von Familien mit zwei Müttern ein. Die Ungleichbehandlung von Partnerschaften zweier Frauen gegenüber Frau-Mann-Partnerschaften in Bezug auf die Elternschaft solle abgeschafft werden, heißt es in einer Entschließung der Länderkammer, die am Freitag in Berlin verabschiedet wurde. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darin, eine entsprechende Änderung des Abstammungsrechts einzuleiten.

Hintergrund ist, dass nach bisheriger Rechtslage bei der Geburt eines Kindes nicht zwei Frauen zusammen als Eltern registriert werden können. Nur die Frau, die das Kind zur Welt bringt, wird als Mutter eingetragen. Die andere kann die elterlichen Rechte lediglich durch die sogenannte Stiefkindadoption erlangen. Das bedeute „nicht nur eine Belastung, sondern auch eine Phase der rechtlichen Unsicherheit“, heißt es in der Entschließung, die von Rheinland-Pfalz eingebracht wurde.

Dagegen wird bei verheirateten Frau-Mann-Paaren automatisch der Ehemann als Vater eingetragen, wenn die Frau ein Kind bekommt. Bei unverheirateten Paaren kann der Mann die Vaterschaft anerkennen, auch schon vor der Geburt.

In seiner Entschließung stellt der Bundesrat fest, „dass es im Sinne des Kindeswohls und der Wahrung der Grundrechte allen Kindern ermöglicht werden muss, unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern, unmittelbar nach ihrer Geburt zwei rechtliche Eltern zu haben“. Daher sollten zwei miteinander verheiratete Frauen nach der Geburt eines Kindes beide als Mütter eingetragen werden. Sind die Frauen nicht verheiratet, soll die Anerkennung wie bei Mann-Frau-Paaren möglich sein. Der Beschluss des Bundesrats hat für die Bundesregierung allerdings keine rechtliche Bindung.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Ampel-Koalition eine Reform des Abstammungsrechts angestoßen, die auch die rechtliche Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien vorsah. Zur Verabschiedung kam es vor dem Zerbrechen der Koalition nicht mehr.

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen das geltende Abstammungsrecht anhängig. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist offen.