Karlsruhe, Bielefeld (epd). Im Fall des mutmaßlichen Anschlags vor einer Bar in Bielefeld hat die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen den tatverdächtigen Syrer erwirkt. Dem Beschuldigten werde die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Der Mann soll am frühen Sonntagmorgen, am 18. Mai, vor einer Bielefelder Bar mit Messern gezielt auf Gäste eingestochen und dabei vier von ihnen lebensgefährlich verletzt haben. Der Angeschuldigte soll laut Haftbefehl einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie folgen. Demnach soll er sich bereits in Syrien im Jahr 2014 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen haben.
Bis zum Frühjahr 2016 habe der Mann im Raum Raqqa unter anderem als Wach- und Grenzposten für die Organisation gearbeitet, erklärte die Bundesanwaltschaft. Nach seiner Einreise in Deutschland habe der Beschuldigte den Entschluss gefasst, im Namen eines weltweiten „Heiligen Krieges“ und für den IS möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten.
Der Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 20. Mai 2025, den die Staatsanwaltschaft Bielefeld erwirkt hatte. Der Mann war am 19. Mai in Heiligenhaus im Kreis Mettmann aufgrund von Zeugenhinweisen festgenommen worden. Am 20. Mai hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.
Der Syrer hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Er lebte in einer Unterbringung in Harsewinkel im Kreis Gütersloh. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Dezember 2023 den Aufenthaltsstatus des subsidiären Schutzes erteilt. Er erhielt von der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh demnach eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Februar 2027. Der Syrer war den bisherigen Ermittlungen zufolge über die Türkei nach Europa eingereist.