Wiesbaden (epd). Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sieht ein mögliches AfD-Verbotsverfahren skeptisch: „Am Ende muss man verhältnismäßig sicher sein, dass man sich damit vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzt. Andernfalls ist der Schaden immens“, sagte der CDU-Politiker in einem Interview mit Ippen Media (Montag). Er habe als Innenminister von Hessen das damalige NPD-Verbotsverfahren hautnah miterlebt, und ein Verbotsverfahren sei „eine verdammt komplexe Geschichte“, sagte er.
„Das ist nicht nur ein komplexer, sondern vor allem ein sehr langer Weg, bis man eine Partei verbieten kann“, unterstrich der Ministerpräsident. „Schneller sind wir, wenn wir die AfD mit guter Politik klein machen“, erklärte Rhein. Außerdem könne man die Wähler der AfD „nicht verbieten, sondern nur zurückgewinnen mit einer starken und mutigen Politik der Mitte.“
Auch Bundeskanzler Merz steht einem möglichen AfD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. Das rieche „zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung“, hatte er in einem Interview der Wochenzeitung „Die Zeit“ erklärt. Dass eine Partei „aggressiv-kämpferisch“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite, müsse nachgewiesen werden. Hingegen hält der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ein AfD-Verbotsverfahren für dringend geboten. „Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss“, sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat.
Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.