Rechtsextremistin Liebich muss ins Gefängnis

Rechtsextremistin Liebich muss ins Gefängnis

Naumburg, Halle (epd). Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss eine vom Amtsgericht Halle verhängte Haftstrafe antreten. Am Mittwoch verwarf das Oberlandesgericht Naumburg die Revision gegen das Urteil (AZ: 1 ORs 21/25), wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

Noch unter dem früheren Namen Sven Liebich wurde sie im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen das Urteil hatten sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft Halle Berufung beim Landgericht Halle eingelegt. Dort wurde im August vergangenen Jahres das Urteil der ersten Instanz bestätigt.

Bereits seit 2016 war Liebich mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Steuerhinterziehung. Liebich wurde bundesweit durch die Organisation regelmäßiger rechtsextremer Demonstrationen insbesondere in Halle bekannt.

Zudem beleidigte Liebich mehrfach politische Gegner, unter anderem die Grünen-Politikerin Renate Künast, und rief zum Hass gegen Flüchtlinge und Migranten auf. Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass Liebich seinen Geschlechtseintrag geändert hatte. Seitdem nennt sie sich Marla-Svenja.

Unklar sei noch, ob Liebich nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags in einem Männer- oder Frauengefängnis untergebracht werde. Die Entscheidung darüber werde von der Staatsanwaltschaft oder der Strafvollzugsbehörde getroffen.