Dobrindt: Bei Zurückweisungen wird nationales Recht angewendet

Dobrindt: Bei Zurückweisungen wird nationales Recht angewendet

Berlin (epd). Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Anwendung nationalen Rechts bei der Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen bekräftigt. „Nationales Recht wird angewendet, weil wir es für notwendig halten“, sagte er am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Auch Menschen, die Asyl begehrten, würden an der Grenze zurückgewiesen, wenn sie aus sicheren Drittstaaten kämen. Dobrindt bekräftigte zugleich, dass bei den Zurückweisungen Ausnahmen für sogenannte vulnerable Gruppen gemacht würden. Dabei gehe es um Kinder, schwangere Frauen und erkennbar kranke Menschen.

Laut dem Paragrafen 18 im deutschen Asylgesetz können Asylsuchende unter anderem dann zurückgewiesen werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Der Passus im deutschen Gesetz steht im Widerspruch zum europäischen Dublin-System, nachdem die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bei Asylsuchenden zumindest zu prüfen, welcher Staat für das Verfahren zuständig ist.

Dobrindt verwies auf den Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der für EU-Mitgliedstaaten Ausnahmen von europäischen Regelungen „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ vorsieht.