Berliner Bischof würdigt Religionsfreiheit im Grundgesetz

Berliner Bischof würdigt Religionsfreiheit im Grundgesetz

Berlin (epd). Zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes hat der Berliner Bischof Christian Stäblein den Wert der darin verankerten Religionsfreiheit gewürdigt. In seinem „Wort des Bischofs“ auf der Hörfunkwelle 88,8 des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) betonte er am Samstag, Religionsfreiheit sei geradezu „ein Essential unseres Grundgesetzes“. Niemand müsse glauben, niemand müsse einer Religionsgemeinschaft angehören. Man könne die Religionsgemeinschaft wechseln oder aus ihr austreten, unterstrich der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Stäblein nannte es gut und selbstverständlich, dass man seine Religion auf diese Weise frei ausüben könne. „Die Freiheit der Einzelnen darf nicht beschnitten werden - auch im Glauben nicht“, fügte er hinzu. Wo gut unterschieden wird in diesen Dingen, werde auch Beziehung wachsen können.

Insgesamt ist das Grundgesetz nach Stäbleins Überzeugung „ein Meister im Achten der Unterschiede“. Unterschiede dürfen demnach sein, niemand sei zu bevorzugen. „Nur so entsteht Freiheit, im Achten des Anderen“, sagte der Berliner Bischof. Freiheit ende aber natürlich dort, wo die Freiheit der anderen beschnitten wird.

Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet worden. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt es in ganz Deutschland.