Bundestag beschließt Änderung des Klimaschutzgesetzes

Bundestag beschließt Änderung des Klimaschutzgesetzes
Über die Reform des Klimaschutzgesetzes haben die Ampel-Fraktionen lange gestritten. Jetzt wurde sie im Bundestag beschlossen. Die Opposition übte scharfe Kritik.

Berlin (epd). Der Bundestag hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition stimmte das Parlament am Freitag in Berlin für die Änderung, die künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht nimmt. Die Opposition stimmte dagegen.

Anders als bisher sollen Ministerien, die die Klimaziele in ihrem Bereich reißen, auch nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden. Das bedeutet: Werden in einem Sektor die Ziele verfehlt, wie derzeit im Verkehr- und Gebäudebereich, kann ein anderer Bereich mit einer geringeren CO2-Bilanz das ausgleichen.

Die Opposition kritisierte die Gesetzesänderung. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Andreas Jung (CDU) warf der Regierung eine „Entkernung des Gesetzes“ vor. Mit der Änderung werde dem Gesetz die Verbindlichkeit genommen. Janine Wissler, Parteivorsitzende der Linken, nannte die Reform eine „Lex Wissing“. Statt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in die Pflicht zu nehmen, ändere die Ampel das Gesetz, kritisierte Wissler. Verkehrsminister Wissing hatte drei Jahre in Folge die Klimaziele für seinen Bereich verfehlt und zuletzt mit Fahrverboten gedroht, wenn eine Reform des Klimaschutzgesetzes ausbliebe.

Die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück. „Dem Klima ist es vollkommen egal, ob die CO2-Emissionen aus dem Energiesektor, aus dem Industriesektor oder aus dem Verkehrssektor kommen“, sagte Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP. Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sagte, dass das Klimaschutzgesetz „ausschließlich verschärft“ worden sei. Es gehe darum zu schauen, ob die Regierung „genug, langfristig, dauerhaft wirksame Maßnahmen“ beschlossen habe, um die Klimaziele in den Jahren 2030 und 2040 einhalten zu können.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig nicht eine Bilanz des Vorjahres, sondern eine Vorausschau die Leitlinie ist. Anhand dieser soll geprüft werden, inwieweit die geltenden Maßnahmen ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Somit müssen künftige Bundesregierungen darlegen, wie sie ihre Klimaziele bis 2040 einhalten wollen - und nicht nur bis 2030 wie bisher.

Große Kritik an der Reform des Gesetzes kommt auch von Klima- und Umweltschutzorganisationen. Deutschland stehe jetzt ohne wirksames Gesetz da, um Klimaschutz in nötigem Umfang sicherzustellen, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Auch die Klima-Allianz erklärte, die Bundesregierung stehle sich aus der Verantwortung. Sie findet die Abschaffung von Sofortprogrammen problematisch, weil die Sektorziele auf EU-Ebene weiterhin verbindlich erfüllt werden müssten.

Zuvor hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann versucht, die Abstimmung über das Klimaschutzgesetz mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen. Er sah durch die kurze Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Erst vorherige Woche hatten sich die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP nach langwierigen Verhandlungen über die Reform verständigt. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag jedoch am Donnerstagabend zurück.

Das Klimaschutzgesetz legt die Schritte zur Erreichung der deutschen Klimaziele fest. Für die Jahre 2020 bis 2030 schreibt es maximale Jahresemissionsmengen vor. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden. Von 2045 an will Deutschland klimaneutral wirtschaften.