Oberstes US-Gericht beschäftigt sich mit Strafen für Obdachlose

Oberstes US-Gericht beschäftigt sich mit Strafen für Obdachlose

Washington (epd). Das Oberste Gericht der USA hat sich am Montag in einer mehr als zweistündigen Anhörung mit Anordnungen der Stadt Grants Pass zur Obdachlosigkeit befasst. Der rund 40.000 Einwohner zählende Ort im Bundesstaat Oregon sieht Geldstrafen für Menschen ohne festen Wohnsitz vor, die in öffentlichen Räumen campieren. Die Maßnahmen gehen auf Beschwerden von Geschäften und Anwohnern zurück.

Anwälte der Obdachlosen machten geltend, Geldbußen für Wohnungslose seien eine verfassungswidrige „grausame und ungewöhnliche“ Strafe. Grants Park habe keine Obdachlosenheime. Die meisten unfreiwillig Obdachlosen seien daher zum Übernachten im Freien gezwungen.

Die Stadt Grants Pass erklärte, das Konzept der grausamen Strafe treffe in diesem Fall nicht zu. Die Vorschriften seien nicht spezifisch gegen Obdachlose gerichtet, sagte die Anwältin der Stadt, Theane Evangelis. Richterin Sonia Sotomayor äußerte die Vermutung, mit den Vorschriften wolle die Stadt Obdachlose vertreiben.

Die Regierung von US-Präsident Joe Biden erklärte in einem Antrag, Gesetze gegen das Übernachten im Freien und in Zelten seien verfassungswidrig, wenn sie sich gegen Obdachlose richteten, die keinen Zugang zu einer Übernachtungsstelle haben. Verbote seien möglicherweise zulässig, wenn nachweislich Unterkünfte zur Verfügung stehen. Das Bestreben der Städte sei berechtigt, „Parks, Gehsteige und andere Räume in sauberem und ungefährlichen Zustand zu erhalten“. In mehreren Städten, darunter Washington D.C., hat die Polizei Obdachlosenlager geräumt.

Das Urteil wird im Juni erwartet. Nach Darstellung des Fachdienstes „scotusblog.com“ dürfte es einen „bedeutenden Einfluss“ auf andere Städte haben, die in den vergangenen Jahren angesichts der steigenden Zahl von Obdachlosen ähnliche Vorschriften erlassen haben. Laut dem US-Ministerium für Bau und Stadtentwicklung leben in den USA rund 650.000 Menschen ohne ein festes Zuhause.