Uganda: Registrierungsverbot von LGBT-Organisationen bestätigt

Uganda: Registrierungsverbot von LGBT-Organisationen bestätigt

Kampala (epd). Ein weiterer Schlag für die queere Community in Uganda: Das Berufungsgericht bestätigte am Dienstag die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach eine Registrierung von Organisationen zur Unterstützung von LGBT-Personen illegal ist. Die Registrierung von queeren Initiativen verstoße gegen die öffentliche Politik und die Interessen des Landes, hieß es zur Begründung, wie Aktivistinnen und Aktivisten mitteilten und der ugandische TV-Sender NTV berichtete. Diese Entscheidung kommt einem Verbot gleich, da die NGOs eine Registrierung brauchen, um arbeiten zu können.

Die ugandische Regierung geht derzeit erneut massiv gegen sexuelle Minderheiten vor. Seit Mai 2023 gilt eines der schärfsten Anti-LGBT-Gesetze weltweit, das in bestimmten Fällen die Todesstrafe vorsieht und auch die Unterstützung von queeren Personen unter Strafe stellt. Auch die gesellschaftliche Stimmung gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transpersonen hat sich seit der Debatte um das Gesetz deutlich verschlechtert. Bereits 2013 hatten Parlament und Regierung ein ähnliches Gesetz eingeführt, das 2014 jedoch aus Verfahrensgründen vom Verfassungsgericht gekippt wurde.

Gegen das Registrierungsverbot hatten drei ugandische Aktivisten 2015 Klage eingereicht, nachdem das staatliche Unternehmensregister sich geweigert hatte, den Dachverband von LGBT-Initiativen Smug (Sexual Minorities Uganda) zu registrieren. Kläger und Klägerin waren der Smug-Direktor Frank Mugisha, die Direktorin der Lesbenorganisation Farug, Joannita Warry Ssenfuka, und Dennis Wamala von der Organisation Icebreakers, der im Exil lebt.

Im Jahr 2022 zwang die ugandische Regierung Smug, die Arbeit einzustellen, da die Organisation nicht offiziell registriert sei. Das Berufungsgericht stimmte nun der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2018 zu, weil eines der Ziele von Smug sei, die Rechte von LGBT-Personen zu fördern, was in Uganda verboten sei. Die Berufungsrichter gehören dem Gremium an, das über die Anfechtung des Anti-LGBT-Gesetzes von vergangenem Mai entscheidet.