Kritik an Arbeitspflicht für Geflüchtete

Kritik an Arbeitspflicht für Geflüchtete

Erfurt, Schleiz (epd). Die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber im Thüringer Saale-Orla-Kreis stößt auf Kritik. Die Entscheidung des neu gewählten Landrats Christian Herrgott (CDU) stoße all diejenigen vor den Kopf, die dessen Kandidatur in der Stichwahl gegen den Bewerber der AfD unterstützt haben, sagte Franz Zobel von der Opferberatung Ezra am Dienstag in Erfurt. Herrgotts Wahl sei nur möglich geworden, weil er von der Zivilgesellschaft massiv unterstützt worden sei.

Nun kopiere die erste Entscheidung des CDU-Politikers die Methoden der AfD, kritisierte Zobel. Er betreibe damit letztlich eine Politik, die sich gegen die Interessen eines großen Teils derjenigen Menschen wende, die für ihn gestimmt hatten. Bei den Geflüchteten, die in ihren Biografien zu großen Teilen schon Gewalterfahrungen und Diskriminierungen ausgesetzt worden seien, entstehen laut Zobel mit einer solchen staatlich verordneten Arbeitspflicht zusätzliche Belastungen.

Herrgott bestätigte auf Anfrage, seine Behörde führe derzeit eine Arbeitspflicht für Bewohner und Bewohnerinnen von Gemeinschaftsunterkünften ein. Die grundsätzliche Entscheidung zur Einführung einer Arbeitspflicht habe der Kreistag bereits im September 2023 und damit lange vor seiner Wahl zum Landrat getroffen. Dem Antrag der Union hatten damals auch Kreistagsmitglieder von SPD und Grünen zugestimmt.

Der Umfang der Beschäftigung soll werktäglich vier Stunden betragen. Der Stundenlohn von 80 Cent sei vom Gesetzgeber vorgegeben. Wer sich weigere, bekomme bis zu 180 Euro weniger an Sozialleistungen ausbezahlt, hieß es.