Publizist Prantl befürwortet AfD-Verbotsverfahren

Publizist Prantl befürwortet AfD-Verbotsverfahren

Oberursel (epd). Der Publizist und Jurist Heribert Prantl hält ein Verbot der AfD für gerechtfertigt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten den Artikel der wehrhaften Demokratie formuliert, „weil sie genau eine solche Situation vor Augen hatten, wie wir sie heute mit der AfD haben“, sagte das ehemalige Mitglied der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“ dem im hessischen Oberursel erscheinenden Monatsmagazin „Publik-Forum“ (Ausgabe vom 23. Februar).

Das Argument, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren einen Schub für die AfD bedeuten würde, nannte Prantl ein verzagtes und kleinlautes Argument. „Wir müssen bereit sein, auf die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei mit den Mitteln des Grundgesetzes nach Artikel 21 zu reagieren“, sagte er. Darin heiße es, dass Parteien verfassungswidrig seien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“

Die Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger äußerte sich im Doppelinterview mit Prantl zurückhaltender. In der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts gebe es noch nicht genug Fälle, um sicher sagen zu können, was für ein Parteienverbot reiche. Es sei eine Strategie der AfD, Äußerungen ihrer Vertreter als Privatmeinung hinzustellen, erklärte Schönberger: „Oft ist das eine Schutzbehauptung.“ Aber dennoch sei es „juristisch nicht trivial, alle Äußerungen der gesamten Partei zuzurechnen“.

Schönberger sagte, sie finde es naiv, darauf zu setzen, dass die Leute bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD oder einer Grundrechtsverwirkung für deren Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke begännen, über das Wesen dieser in Teilen rechtsextremen Partei nachzudenken. „So funktioniert die Kommunikation in diesen Milieus nicht“, erläuterte die Düsseldorfer Juraprofessorin. „Die hat sich von dem gelöst, was wir als faktenbasierte Kommunikation ansehen.“