Anstrahlen russischer Botschaft bleibt verboten

Anstrahlen russischer Botschaft bleibt verboten

Berlin (epd). Das für Samstag in Berlin geplante Anstrahlen der russischen Botschaft mit Kriegsbildern und -videos aus der Ukraine bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom Vortag bestätigt und eine Beschwerde dagegen zurückgewiesen (Az. OVG 9 S 5/24).

Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde, erklärte das OVG in Berlin. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht.

Geplant hatte die Aktion der deutsch-ukrainische Verein Vitsche, der zum zweiten Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022 für Samstag zu einer Demonstration vor der russischen Botschaft in der Straße Unter den Linden aufrief. Die Versammlung wurde von der Polizei genehmigt, das Anstrahlen des Gebäudes aber untersagt. Deshalb zog Vitsche vor Gericht.

In der Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin hieß es, nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen treffe den Empfangsstaat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen.

Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen seien dagegen grundsätzlich zulässig. Zudem habe der Verein die Möglichkeit, im öffentlichen Straßenraum eine Leinwand aufzustellen, auf die er die Bilder und Videos projizieren könne.