Russische Botschaft darf nicht angestrahlt werden

Russische Botschaft darf nicht angestrahlt werden

Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für Samstag geplante Projektion von Kriegsbildern und -videos aus der Ukraine auf Teile der russischen Botschaft in Berlin untersagt. In der Begründung des Gerichtes hieß es am Dienstag, dies würde die Würde der diplomatischen Mission beeinträchtigen (VG 1 L 57/24). Zuvor hatte bereits die Berliner Polizei das Anstrahlen des Gebäudes verboten.

Geplant hatte die Aktion der deutsch-ukrainische Verein Vitsche, der zum zweiten Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022 für Samstag zu einer Demonstration vor der russischen Botschaft in der Straße Unter den Linden aufgerufen hat. Die Versammlung wurde von der Polizei genehmigt, das Anstrahlen des Gebäudes aber untersagt. Deshalb zog Vitsche vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Dieses entschied in einem Eilverfahren, nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen treffe den Empfangsstaat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen. Es müsse verhindert werden, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt werde.

Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen seien dagegen grundsätzlich zulässig. Dem Verein verbleibe zudem die Möglichkeit, im öffentlichen Straßenland eine Leinwand aufzustellen, auf die er die Bilder und Videos projizieren könne.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.