Klosterkammer erhöht in 2.000 Fällen Erbpacht

Klosterkammer erhöht in 2.000 Fällen Erbpacht

Hannover (epd). Die Klosterkammer Hannover erhöht in den kommenden Monaten den Erbbau-Zins von etwa 2.000 Verträgen um etwa 25 Prozent. Damit werde die Preissteigerung der vergangenen Jahre nachgeholt, teilte die Klosterkammer am Freitag in Hannover mit. Eine solche Wertanpassung werde alle fünf oder zehn Jahre vorgenommen, je nach Vertrag. Die Klosterkammer Hannover ist nach eigenen Angaben die größte Erbbaurechtsausgeberin Deutschlands.

„Der Vertrag sieht eine regelmäßige Anpassung des Erbbau-Zinses an die inflationsbedingte Preisentwicklung vor“, sagte Matthias Nagel, der Leiter des Abteilung Liegenschaften. Die Klosterkammer ist nach eigenen Angaben mit rund 17.000 Vertragspartnern die größte Erbbaurechts-Ausgeberin in Deutschland. Bei Erbpacht-Verträgen wird ein Grundstück von einem Eigentümer gepachtet, während das darauf stehende Haus den Bewohnern selbst gehört.

Die Erhöhung der Pacht richtet sich nach Angaben der Klosterkammer nach dem sogenannten Verbraucherpreisindex, der am Kaufkraftverlust des Geldes gemessen und vom Statistischen Bundesamt unabhängig ermittelt werde. Dabei gebe es eine Kappungsgrenze, die auch den Anstieg der Löhne einbeziehe. Der Erbbau-Zins dürfe nicht höher steigen, als sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse positiv verändert haben.

An Erhöhungen der Erbpacht hatte es immer wieder auch Kritik gegeben. Anfang 2013 hatte der niedersächsische Landtag der Landesbehörde Klosterkammer unter anderem als Reaktion auf Diskussionen um den Umgang mit Erbpachtnehmern ein Beratungsgremium zur Seite gestellt.