Mindeststrafen für Missbrauchsaufnahmen sollen wieder gesenkt werden

Mindeststrafen für Missbrauchsaufnahmen sollen wieder gesenkt werden
2021 wurden die Mindeststrafen für Kinderpornografie angehoben. Seitdem muss jeder Fall verfolgt werden. Das trifft aber selbst Leute, die Verbrechen verhindern oder beenden wollen. Die Verschärfung soll nun in Teilen wieder zurückgenommen werden.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern wieder senken. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), nach dem Herstellung, Erwerb und Verbreitung sogenannter Kinderpornografie mit mindestens sechs Monaten und Besitz mit drei Monaten Freiheitsstrafe statt zwölf Monaten geahndet werden sollen. Ermittlungsbehörden und Gerichte haben damit die Möglichkeit, Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt.

Die Bundesregierung reagiert damit auf Kritik aus der Praxis, unter anderem von Richterinnen und Richtern. Seit 2021 die Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen sexualisierte Gewalt gegen Kinder erhöht und damit zum Verbrechen heraufgestuft wurden, muss jeder Fall verfolgt werden. Damit machten sich auch Eltern, Lehrer oder Mitschülerinnen strafbar, wenn sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Bilder teilten oder auf dem Handy sicherten, um Taten zu verhindern, zu beenden oder aufzuklären.

Buschmann erklärte, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit zurückzugeben, flexibel und verhältnismäßig auf jeden Einzelfall angemessen reagieren zu können, werde man im Wesentlichen zur alten Rechtslage zurückkehren. An der damaligen, von der großen Koalition beschlossenen Heraufsetzung der Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre Gefängnis will die Bundesregierung indes festhalten. „Die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ist eine schwere Straftat“, sagte Buschmann. Über die Gesetzänderung muss der Bundestag noch entscheiden.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte, die jetzige Regelung werfe nicht nur Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf, „sondern frisst Kapazitäten der Ermittlungsbehörden, die zur Bekämpfung tatsächlicher pädokrimineller Täter dringend benötigt werden“. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, bestätigte dies. „Es häufen sich die Beispiele von Lehrern und Eltern, die etwa in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Schulleitung oder andere Eltern in bester Absicht darauf hinweisen wollten“, sagte er. Fälle, die eigentlich nicht vor Gericht gehörten, würden Personal in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten binden, „das dringend für die Bekämpfung einer leider wachsenden kriminellen Szene gebraucht wird“.

Die Union, die damals trotz Warnungen von Juristen auf der Gesetzesverschärfung bestand, bezeichnete die Anpassungen grundsätzlich zwar als richtig. Bedauerlich sei aber, dass der Strafrahmen „undifferenziert“ gesenkt werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU). „Damit ist auch ein Verbreiten von Bildern und Filmen, die einen schweren Missbrauch darstellen, nicht mehr ein Verbrechen“, sagte er und ergänzte: „Die Ampel verringert somit den Kinderschutz.“