Verband: Jobchancen für Menschen mit Behinderung verbessern

Verband: Jobchancen für Menschen mit Behinderung verbessern

Berlin (epd). Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht beim seit Januar geltenden „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ Licht und Schatten. Der große Wurf sei das Gesetz nicht, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Aber es ist ein Schritt nach vorne. Es bringt Menschen mit Behinderungen als potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeit ein Stück weiter aufs Tableau.“ Entscheidend sei, bei Arbeitgebern eine Bewusstseinsänderung herbeizuführen, die noch oft Berührungsängste beim Umgang mit Menschen mit Behinderung hätten.

Das Gesetz soll unter anderem durch eine höhere Ausgleichsabgabe mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Jobs bringen. Dass dabei die Bußgeldvorschrift abgeschafft wurde, die bislang bis zu 10.000 Euro Strafe für Arbeitgeber vorsah, die unvollständige Angaben zu ihren Beschäftigten gemacht haben, sei ein Fehler. „Jede Regelung, die bei Nichteinhaltung nicht sanktioniert wird, ist wirkungslos.“ Zudem hätte die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, höher ausfallen müssen und schneller als erst im März 2025 angewendet werden müssen.

Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, in der Summe über 44.000 Unternehmen in Deutschland, beschäftigen jedoch keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung.

Engelmeier begrüßte, dass Menschen mit Behinderungen jetzt mehr Unterstützung erhalten, am ersten Arbeitsmarkt tätig zu werden. „Bisher wurde der allergrößte Teil der Ausgleichsabgabe in die Förderung von Werkstätten gesteckt. Das soll sich nun ändern.“ Das Geld der Ausgleichsabgabe solle vermehrt zur Förderung der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt dienen und Firmen finanziell entlasten, die Stellen mit behinderten Menschen besetzen.

Die neu eingeführte vierte Stufe der Ausgleichsabgabe von 720 Euro je Monat für „Nullbeschäftiger“ sei gut, auch wenn sie noch höher sein könnte, um mehr Wirkung zu entfalten. Dass diese Kosten jedoch weiter von der Steuer abgesetzt werden könnten, bleibe völlig unverständlich. Dennoch sei die Regelung ein wichtiger weiterer Schritt hin zu mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. „Und wichtig ist auch, dass Menschen mit Behinderungen eine bessere Schul- und Ausbildung erhalten, um überhaupt als qualifizierte Arbeitnehmer für den Jobmarkt zur Verfügung zu stehen“, so die Vorstandschefin.