Ermittlungen gegen Polizisten wegen NSU 2.0 eingestellt

Ermittlungen gegen Polizisten wegen NSU 2.0 eingestellt

Frankfurt a.M. (epd). Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Ermittlungen gegen einen Polizisten und eine Polizistin des 1. Frankfurter Polizeireviers im Fall der NSU 2.0-Drohschreiben eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht nachweisen lassen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Gegen die Entscheidung vom vergangenen Dezember sei mittlerweile Beschwerde eingelegt worden. Erst nach Eingang der ausstehenden Begründung könne über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen die Beamten aufgenommen, weil kurz vor dem ersten bekanntgewordenen Drohschreiben gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz im August 2018 persönliche Daten der Anwältin von einem Computer des 1. Frankfurter Polizeireviers ohne erkennbaren Anlass abgefragt worden waren. Im Zuge der Ermittlungen war eine Chatgruppe von fünf Polizisten unter dem Namen „Itiotentreff“ aufgeflogen, in der rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht wurden.

Die an der Chatgruppe beteiligten Polizisten waren Ende 2018 vom Dienst suspendiert worden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhob Anklage vor dem Landgericht Frankfurt, das Gericht lehnte die Zulassung der Anklage jedoch ab. Der interne Austausch von Chats sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen habe das Oberlandesgericht noch nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Dominik Mies dem epd.

Der mutmaßliche Urheber der mehr als 80 Drohschreiben mit der Unterschrift NSU 2.0 an Personen des öffentlichen Lebens und Institutionen wurde im November 2022 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Frankfurt räumte jedoch ein, dass ein Zusammenhang der Drohschreiben mit den Abfragen vertraulicher Daten auf Polizeicomputern nicht aufgeklärt sei. Diese habe es in Frankfurt, Wiesbaden, Berlin und Hamburg gegeben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte die Daten unter Vortäuschung einer falschen Identität erlangte. Die Nebenklage äußerte den Verdacht, dass es Helfer oder Mittäter in Polizeikreisen gab.