Brandanschlag von Saarlouis: Zweites Verfahren beginnt Ende Februar

Brandanschlag von Saarlouis: Zweites Verfahren beginnt Ende Februar

Koblenz (epd). Am 27. Februar beginnt ein weiterer Gerichtsprozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis im Jahr 1991. Dem 54-jährigen Peter St. wird Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Hauptangeklagte Peter S. war bereits Anfang Oktober 2023 zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ.: 4 StE 10/22)

Bei dem Anschlag 1991 auf die Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern kam der damals 27-jährige Ghanaer Samuel Kofi Yeboah ums Leben. Zwei Menschen retteten sich mit Sprüngen aus dem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Den übrigen18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.

Der Angeklagte Peter St. sitzt den Angaben zufolge seit Juni 2023 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie zu vertreten. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 soll er sich mit Peter S. und „anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen“ in einer Gaststätte in Saarlouis über die damals zahlreichen Anschläge auf Ausländerunterkünfte ausgetauscht haben.

„Peter St., der damals eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene innehatte, machte deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheiße und äußerte im Beisein des ihm untergebenen Peter S. insbesondere folgende Worte: 'Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren'“, hatte die Bundesanwaltschaft erklärt. Von dieser Aussage beeinflusst und bestärkt habe Peter S. dann in den Morgenstunden das Asylbewerberheim betreten, einen Kunststoffkanister Benzin ausgegossen und dieses angezündet.

Die Ermittlungen waren damals nach einem Jahr ergebnislos eingestellt worden. Später übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall wegen neuer Erkenntnisse. Das saarländische Landespolizeipräsidium hatte Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen bei den Ermittlungen Anfang der 90er Jahre eingeräumt.