Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für Brandanschlag auf Synagoge

Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für Brandanschlag auf Synagoge
Zwar hat das Landgericht Bamberg die Haftdauer gesenkt - ins Gefängnis muss der 22-Jährige aber trotzdem: Wegen eines versuchten Brandanschlags auf die Ermreuther Synagoge hat das Gericht den Mann zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Bamberg (epd). Die Haftdauer wurde verringert, eine Bewährung gibt es für den 22-Jährigen allerdings nicht: Weil er in der Silvesternacht 2022 nach Überzeugung des Gerichts versucht hat, im oberfränkischen Ermreuth die Synagoge in Brand zu stecken, muss ein junger Mann ins Gefängnis. Die Berufungsverhandlung vor dem Bamberger Landgericht am Donnerstag dauerte inklusive Mittagspause etwa acht Stunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dem Mann steht noch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) offen. (Az: 510 Js 18/23)

Im Mai 2023 war der Mann wegen des versuchten Brandanschlags vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt worden. An der Begründung änderte auch die von ihm eingelegte Berufung nichts, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nur das Strafmaß wurde auf zwei Jahre reduziert. Eine somit mögliche Bewährung wurde aber nicht gewährt.

Bereits im Prozess vor dem Amtsgericht hatte der Mann seine rechtsradikale Gesinnung eingeräumt - und die Tat an sich. Er habe in der Silvesternacht in betrunkenem Zustand eine Scheibe des jüdischen Gebetshauses eingeschlagen und anschließend versucht, die Synagoge mit einem Feuerwerkskörper in Brand zu stecken. Als ihm dies misslungen sei, habe er von seinem Vorhaben abgelassen. Der versuchte Brandanschlag wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet, der Mann durch diese Aufnahmen schließlich ermittelt.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurden unter anderem Zeugen und Sachverständige gehört sowie die Aktenlage erörtert, sagte der Gerichtssprecher. Der Mann wollte vor Gericht seine Alkoholabhängigkeit schuldmindernd geltend machen. Therapieauflagen sind mit dem Urteil nicht verbunden.