Studie: An Grundschulen fehlen über eine halbe Million Ganztagsplätze

Studie: An Grundschulen fehlen über eine halbe Million Ganztagsplätze

Köln (epd). An den deutschen Grundschulen haben im vergangenen Jahr 529.000 Plätze zur Ganztagsbetreuung gefehlt. Wie aus einer am Sonntag in Köln veröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, bekam jedes sechste Grundschulkind, das einen Bedarf hatte, keinen Ganztagsplatz. Der ab 2029 vollständig geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulinder dürfte laut den Autoren der Studie nur schwer einzulösen sein.

Laut der Untersuchung hatten im vergangenen Jahr 73 Prozent der Eltern von Kindern im Grundschulalter Bedarf für eine Ganztagsbetreuung. Auf diese etwa 2,2 Millionen Kinder kamen im gleichen Schuljahr nur rund 1,7 Millionen Ganztagsplätze.

Besonders groß ist die Lücke demnach mit 152.000 Plätzen in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit 104.000 fehlenden Plätzen. Die größte relative Lücke gibt es in Schleswig-Holstein: Hier müsste die Zahl der Plätze um 73 Prozent steigen. Am besten aufgestellt ist laut der Untersuchung Hamburg, wo alle Kinder einen Platz haben. Den Anspruch auf Ganztag gibt es in der Hansestadt bereits.

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, wächst derzeit die Zahl der Grundschulinder, weil die Geburtenzahlen in den 2010er Jahren stark gestiegen sind. 2029 dürfte sie um acht Prozent höher liegen als heute. Am heutigen Bedarf gemessen müssten laut der Untersuchung bis dahin 700.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden, eine Steigerung von 42 Prozent.

2021 hatten Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Der Rechtsanspruch tritt vom 1. August 2026 an stufenweise in Kraft. Zunächst gilt er mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 für Grundschüler der ersten Klasse und wird dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 sollen alle Grundschulkinder einen Anspruch auf die Betreuung am Nachmittag haben.

„Ein Rechtsanspruch allein bedeutet noch lange nicht, dass alle Familien mit Betreuungsbedarf auch tatsächlich einen Platz bekommen“, sagt IW-Ökonom und Studienautor Wido Geis-Thöne. Das habe die Erfahrung mit den Unter-Dreijährigen in den vergangenen Jahren schmerzlich gelehrt. „Dabei ist eine gute Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unbedingt notwendig, damit Mütter und Väter nicht mit Schuleintritt der Kinder bei ihren Erwerbsmöglichkeiten zurückgeworfen werden.“