"Pussy Riot"-Mitglied erhebt Klage in Straßburg

"Pussy Riot"-Mitglied erhebt Klage in Straßburg
Die auf Bewährung freigelassene Moskauer Punkmusikerin Jekaterina Samuzewitsch klagt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Wie die russische Zeitung "Kommersant" (Freitagsausgabe) berichtet, hält Samuzewitschs Anwältin auch die Bewährungsstrafe ihrer Mandantin für eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Die beiden zu Haftstrafen verurteilten Musikerinnen bereiten dem Bericht zufolge ebenfalls Klagen in Straßburg vor.

Nach Ansicht von Samuzewitschs Verteidigerin Irina Chrunowa haben die russischen Gerichte zudem mehr als einmal die europäische Anti-Folter-Konvention verletzt: "Die Verhandlungen liefen ganze Tage, es gab maximal 30 Minuten Pause. Dabei hatte die Klägerin die ganze Zeit keine Möglichkeit, Nahrung zu sich zu nehmen, Wasser zu trinken und ordentlich zu schlafen. Um zum Gericht gebracht zu werden, musste sie jeden Morgen um fünf oder sechs Uhr aufstehen."

Der Anwalt der beiden zu zwei Jahren Straflager verurteilten "Pussy Riot"-Frauen, Nikolai Polosow, sagte: "Der Fall ist einzigartig, weil bei dem Prozess nicht nur russische Gesetze verletzt wurden, sondern auch internationale Rechtsnormen." Ihr Antrag auf Haftaufschub bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ihrer minderjährigen Kinder war zuvor von einem Moskauer Bezirksgericht abgelehnt worden.

Samuzewitschs Entscheidung für den Gang nach Straßburg hat bei einigen orthodoxen Gläubigen Empörung ausgelöst. "Samuzewitsch hat eine Chance bekommen, aber sie setzt ihren Kampf gegen Mutter Kirche und unsere Heimat fort", kommentierte Kirill Frolow, der Leiter der Assoziation russisch-orthodoxer Experten. Anatoli Ptschelinzew, Vorsitzender des Slawischen Rechtszentrums, erklärte, "Pussy Riot" wolle mit diesem Schritt "das Aufsehen um ihren Fall verlängern".

Die drei Musikerinnen hatten im Februar mit einem "Punkgebet" in der russisch-orthodoxen Hauptkirche in Moskau gegen Wladimir Putin demonstriert, der damals für das Präsidentenamt kandidierte. Im August waren die Bandmitglieder wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Zwangslager verurteilt worden. Das Urteil sorgte international für Empörung. Eine der drei Frauen war in der vergangenen Woche in einem Berufungsverfahren als einziges Band-Mitglied überraschend auf Bewährung freigekommen.