Kirchenjurist Stefan Werner für Rat der EKD nominiert

Kirchenjurist Stefan Werner für Rat der EKD nominiert

Berlin (epd). Nach dem Ausscheiden der Juristin Stephanie Springer stellt sich der Kirchenjurist Stefan Werner zur Wahl für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Werner werde vom Nominierungsausschuss bei der anstehenden Synode der EKD als einzige Person vorgeschlagen, sagte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, am Freitag in Berlin. Möglich sei, dass aus der Synode noch weitere Vorschläge kommen. Das evangelische Kirchenparlament tagt vom 12. November an in Ulm.

Werner ist Direktor im Evangelischen Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche und der juristische Stellvertreter des Landesbischofs. Mit dem 1963 geborenen Werner solle auch der Süden im Rat besser repräsentiert werden, sagte Heinrich. Stephanie Springer, die als Präsidentin der hannoverschen Landeskirche dem Rat bislang angehörte, wechselte Ende Oktober ins niedersächsische Justizministerium und scheidet damit aus dem Rat aus.

Der Rat ist die „Regierung“ der EKD. Ihm gehören 15 Mitglieder an, darunter Bischöfinnen und Bischöfe, Kirchenjuristen und Laien. 14 der Mitglieder werden von der Synode gewählt. Synoden-Präses Heinrich gehört dem Gremium qua Amt an.