Nordrhein-Westfalen wirbt für Widerspruchsregelung bei Organspende

Nordrhein-Westfalen wirbt für Widerspruchsregelung bei Organspende

Düsseldorf (epd). Nordrhein-Westfalen will einen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung bei der Organspende starten und im November eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. „Ich bin derzeit dabei, bei den anderen Ländern dafür zu werben, sich diesem Vorhaben anzuschließen“, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag). Vor drei Jahren war ein Gesetz zur Widerspruchsregelung im Bundestag gescheitert.

Bei einer solchen Regelung würden Menschen im Falle eines Hirntodes automatisch als Organspender gelten, wenn sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bislang gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Danach ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn der Spender zu Lebzeiten selbst zugestimmt hat. Wenn keine eindeutige Willenserklärung vorliegt, dürfen auch Angehörige einer Organspende zustimmen.

Laumann erläuterte, wenn man sich die objektiven Zahlen anschaue, werde die Dringlichkeit deutlich: „Mehr als 8.000 Patienten warten derzeit auf ein Organ. Zugleich haben wir die schlechtesten Entnahme-Zahlen seit vielen Jahren.“ 2022 gab es im Vergleich zum Vorjahr dem Gesundheitsminister zufolge bundesweit 6,9 Prozent weniger Spenden.

Laumann nannte es „völlig legitim und überhaupt nicht zu kritisieren“, eine Organspende abzulehnen. Bei der Initiative des Bundesrates wolle man dem Bundestag empfehlen, das Verfahren so zu gestalten, dass die Hinterbliebenen am Ende auch noch widersprechen können. „Aber Organspenden retten das Leben der Empfängerinnen und Empfänger. Ich finde, wir können und sollten die Entscheidung, ob man spenden möchte oder nicht, erwachsenen Menschen durchaus zumuten“, sagte der CDU-Politiker.