EU-Gericht: Deutschland verstößt gegen Naturschutzvorgaben

EU-Gericht: Deutschland verstößt gegen Naturschutzvorgaben

Brüssel (epd). Deutschland hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mehrfach gegen EU-Naturschutzvorgaben verstoßen. Die Bundesrepublik habe mehrere Gebiete nicht als Schutzgebiete ausgewiesen und für diese „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ weder verbindliche Erhaltungsziele noch Maßnahmen zum Erhalt festgelegt, urteilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Damit muss die Bundesregierung nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen.

Konkret geht es um die sogenannten „Natura-2000-Gebiete“. Dahinter steht ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU, das seit 1992 den länderübergreifende Erhalt gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten sicherstellen soll. Die EU-Kommission hatte die Bundesrepublik bereits 2015 dazu aufgefordert, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Urteil. „Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf. Deutschland muss jetzt dringend nachlegen“, sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.