EU-Ombudsfrau will Auskunft zu Menschenrechten bei Tunesien-Abkommen

EU-Ombudsfrau will Auskunft zu Menschenrechten bei Tunesien-Abkommen

Straßburg (epd). Die Bürgerbeauftragte der Europäischen Union, Emily O'Reilly, fordert von der EU-Kommission Auskunft über die Achtung von Menschenrechten im vereinbarten Migrationsabkommen mit Tunesien. O’Reilly habe die Kommission gefragt, wie sie sicherstellen wolle, dass die Grundrechte bei den Maßnahmen gewahrt werden, die aus dem Abkommen resultieren, teilte die EU-Ombudsstelle am Freitag in Straßburg mit.

Die EU hatte im Juli eine Absichtserklärung mit Tunesien unterzeichnet, die eine engere Zusammenarbeit vorsieht. Ziel ist es demnach, die Migration einzuschränken. Außerdem ist die Ausbildung sowie eine finanzielle und technischen Unterstützung des tunesischen Grenzschutzes durch die EU vorgesehen. Das nordafrikanische Land steht wegen seines Umgangs mit Migrantinnen und Migranten aus Ländern südlich der Sahara seit Monaten in der Kritik.

Die EU-Ombudsfrau O’Reilly wies auf diese Kritik hin und forderte die Kommission auf, zu erklären, ob sie vor der Unterzeichnung eine Abschätzung der Folgen für die Menschenrechte unternommen habe. Darüber hinaus wolle sie wissen, ob die Kommission Kriterien für die Aussetzung der Finanzierung für den Fall festgelegt habe, dass die Menschenrechte nicht respektiert würden. Sie bat die Kommission um eine Antwort bis Mitte Dezember 2023.