Antisemitismusbeauftragter setzt auf Digitale-Dienste-Gesetz

Antisemitismusbeauftragter setzt auf Digitale-Dienste-Gesetz

Berlin (epd). Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, setzt große Hoffnung in das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz. „Ich bin überzeugt, dass das EU-Gesetz über digitale Dienste eine entscheidende Wendemarke in der Bekämpfung von Antisemitismus sein wird“, sagte Klein der „Welt am Sonntag“. Er forderte deshalb den zuständigen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf, die Durchführung des Gesetzes „rasch zu realisieren“. Die Mehrheit antisemitischer Straftaten werde im Internet begangen, erklärte er.

Das Besondere an dem EU-Gesetz sei, dass die Internetplattformen nicht nur rechtswidrige Inhalte löschen, sondern auch die Daten über die Personen, die diese Inhalte verbreitet haben, an die Polizei weitergeben müssten, erklärte Klein. „Die Ermittlung würde sehr viel einfacher werden“, sagte er.

Das Bundesverkehrsministerium hatte am Freitag einen Entwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz veröffentlicht, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können. Derzeit regelt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Umgang mit strafbaren Inhalten im Netz. Sie müssen gelöscht und von Betreibern ans Bundeskriminalamt gemeldet werden. Das Digitale-Dienste-Gesetz würde dieses Gesetz ablösen.

Klein äußerte sich im Interview mit „Welt“ auch zu den Umfragewerten der AfD. „Ich mache mir Sorgen, dass eine solche Partei derartige Zustimmung findet“, sagte er. Die AfD dulde Antisemitismus und führende Kräfte, die den Holocaust relativierten. Sie sei eine legale Partei, die am demokratischen Wettbewerb teilnehme. „Gleichwohl gibt es Anzeichen dafür, dass dort demokratiefeindliche Kräfte am Werk sind“, sagte Klein und forderte, dass jeder potenzielle Amts- und Mandatsträger vor der Wahl auf seine Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft werden sollte.