Falsche Asche in der Urne: Geldstrafe für Ex-Bestatter

Falsche Asche in der Urne: Geldstrafe für Ex-Bestatter

Oldenburg (epd). Wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe ist ein ehemaliger Bestatter vom Landgericht Oldenburg zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden. In drei Fällen, in denen er wegen Beihilfe zur Störung der Totenruhe vom Amtsgericht Westerstede in erster Instanz verurteilt worden war, wurde er in der Berufungsverhandlung freigesprochen, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Dienstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, mehrere leere oder falsch befüllte Urnen beigesetzt zu haben.

Dies war aufgefallen, als im Büro des Bestatters zwei mit Asche gefüllte Urnen gefunden wurden, die offiziell bereits bestattet worden waren. Das Amtsgericht Westerstede hatte den Mann im vergangenen August zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der frühere Bestatter hatte auf Freispruch plädiert und alle Schuld von sich gewiesen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte in drei von vier Fällen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert.

In den drei Fällen, die nun vor dem Landgericht mit einem Freispruch endeten, habe das Gericht nicht feststellen können, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten wirklich begangen hat, hieß es. Auch habe kein anderer Haupttäter ermittelt werden können, dem der Angeklagte bei der Störung der Totenruhe geholfen haben könnte.

Das Verfahren lief den Angaben zufolge bereits seit 2019. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer habe das Landgericht entschieden, zehn Tagessätze der verhängten Geldstrafe als bereits vollstreckt zu betrachten.