Montgomery: Sterbehilfe ist gut geregelt

Montgomery: Sterbehilfe ist gut geregelt

Köln (epd). Der langjährige Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, spricht sich gegen einen neuen Anlauf für ein Gesetz aus, das die Hilfe bei Selbsttötungen regelt. „Lassen wir es doch einfach, wie es im Moment ist. Es ist gut geregelt“, sagte Montgomery am Freitag im Deutschlandfunk. Es sei gut, dass beide Gesetzentwürfe, die am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung standen, keine Mehrheit gefunden haben.

Der Bundestag hatte zwei Vorschläge für eine Regelung zum assistierten Suizid abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt.

Die Gesetzentwürfe waren eine Reaktion auf ein 2020 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht umfasst, sich selbst zu töten und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz bewegt sich aber in einem Graubereich, weil etwa das Betäubungsmittelgesetz nicht vorsieht, dass Medikamente zum Zweck der Selbsttötung abgegeben werden. Beide Gruppen im Bundestag wollten für mehr Rechtssicherheit beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist.

Montgomery verwies in diesem Zusammenhang auf Zahlen: In Deutschland gebe es jährlich eine Million Todesfälle, davon 200 durch assistierten Suizid. Dagegen kämen bei rund 100.000 anderen Suizidversuchen Zehntausende Menschen ums Leben. „Darauf muss man den Schwerpunkt legen“, sagte der langjährige Vorsitzende des Weltärztebundes. Zu demn vom Bundestag angenommenen Antrag für mehr Suizidprävention sagte Montgomery, das sei „der richtige Weg“.