Gericht: Jobcenter muss trotz Preiserhöhung Heizkosten übernehmen

Gericht: Jobcenter muss trotz Preiserhöhung Heizkosten übernehmen

Hannover (epd). Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass das Jobcenter deutlich gestiegene Heizkosten übernehmen muss, wenn diese auf höhere Ölpreise zurückzuführen sind. Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, der ein rund 120 Quadratmeter großes Eigenheim mit Ölheizung zur Hälfte bewohnt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Von Oktober 2021 bis April 2022 fielen Heizölkosten von 945,75 Euro an, bezahlen wollte das Jobcenter aber nur 572,50 Euro. (Az S 38 AS 1052/22)

Das Jobcenter verweigerte die Zahlung der Differenz unter Berufung auf den bundesweiten Heizspiegel für 2021 in dem für einen Ein-Personen-Haushalt maximal 572,50 Euro Brennstoffbeihilfe vorgesehen sind. Das Gericht urteilte allerdings, dass auch der Differenzbetrag vom Jobcenter bezahlt werden müsse. Der Kläger habe nachgewiesen, dass seine Aufwendungen nicht auf unwirtschaftlichem Heizverhalten, sondern auf außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen beruhten.

Während der Literpreis im Oktober 2021 noch 0,8695 Euro betrug, zahlte der Mann im Februar 2022 bereits 1,75 Euro pro Liter Heizöl. Das Tanken von 700 Liter Heizöl für eine Heizperiode stelle für einen Ein-Personenhaushalt einen unterdurchschnittlichen Verbrauch dar, hieß es weiter. Dies werde auch daran deutlich, dass sich für die rund 570 Euro vom Jobcenter noch im Jahr 2020 knapp 1.100 Liter Heizöl kaufen ließen - und als wirtschaftlich angesehen wurden. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht berufungsfähig.