Ohne die Länder geht bei der Krankenhausreform wenig

Ohne die Länder geht bei der Krankenhausreform wenig
Bayern, NRW und Schleswig-Holstein stellen Rechtsgutachten vor
Sie seien nicht gegen eine Krankenhausreform, betonen die Gesundheitsminister aus Bayern, NRW und Schleswig-Holstein - aber gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Sie sehen sich durch ein Rechtsgutachten in ihrer Kritik bestätigt.

Berlin, München (epd). Die geplante Krankenhaus-Reform ist einem Gutachten zufolge nicht verfassungskonform. Sie würde die Zuständigkeiten der Länder zu stark beschneiden, heißt es in dem von den unionsgeführten Landesregierungen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen Expertenpapier des Augsburger Verfassungsrechtlers Professor Ferdinand Wollenschläger, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Krankenkassen dringen hingegen auf bundeseinheitliche Regelungen.

Wollenschläger erläuterte, dass den Ländern bei einer Krankenhausreform „kraft Verfassungsrecht“ eigene und umfassende Gestaltungsspielräume bleiben müssten. In der Zusammenfassung seines 140-seitigen Gutachtens schreibt der Jurist: „Dass bundesweit Reformbedarf besteht oder eine bundeseinheitliche Regelung für wünschenswert erachtet wird, bedeutet (...) noch nicht, dass der Bundesgesetzgeber zur Reform berufen ist.“

Das verfassungsrechtliche Problem sieht Wollenschläger darin, dass der Bund zuerst die Versorgungslevel festlegen will - dadurch werden also Vergütungsrahmen für die einzelnen Kliniken festgelegt, die wiederum maßgeblich für das sind, was ein Krankenhaus anbieten kann. Damit wäre die „Planungsbefugnis der Länder“ in einem Ausmaß beschnitten, dass diese kaum noch Gestaltungsspielräume hätten.

Kern der geplanten Krankenhausreform ist die Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen. So soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet werden. Damit soll sich vor allem die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringern. Auch sollen sich künftig kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, spezialisierten Kliniken erfolgen sollen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Gutachten der drei Länder im Grundsatz, merkte aber an, es befasse sich mit überholten Reformplänen und werde von anderen Gutachtern nicht bestätigt. Die Diskussion sei inzwischen wesentlich weiter. „Der übliche Gutachterstreit darf und wird das Krankenhaussterben nicht verlängern“, unterstrich Lauterbach.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, eine Krankenhausreform sei zwar wichtig, aber man setze sich eben auch für eine „bestmögliche und flächendeckende medizinische Versorgung der Menschen in unseren Ländern ein“. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, er sei froh, dass Lauterbach mittlerweile angekündigt habe, „keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge“ anzustreben, sondern mit den Ländern zusammenzuarbeiten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) warnte indes, dass die Behandlungsqualität nicht an Ländergrenzen haltmachen dürfe. „Die Krankenhausreform bietet für alle Bundesländer die große Chance, durch bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben und Mindestanforderungen bundesweit die Versorgung der Menschen zu verbessern“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Vorstand. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, bezeichnete bundeseinheitliche Leistungsgruppen als „unverzichtbar“.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sagte, das Gutachten zeige, dass die Reform nur gelingen könne, wenn alle Beteiligten an einem Strang zögen. Er begrüßte, dass Lauterbach einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Bund und Ländern anstrebe.