Klare Regeln für Heuschrecke und Buffalowurm

Klare Regeln für Heuschrecke und Buffalowurm

Berlin (epd). Insekten auf der Speisekarte unterliegen klaren Vorgaben. Als neuartige Lebensmittel in der Europäischen Union müssten sie zuvor von der Europäischen Kommission zugelassen worden sein, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag in Berlin zum Weltverbrauchertag am Mittwoch (15. März) mit. Hinzu kämen klare Kennzeichnungsvorschriften und Hinweise auf mögliche allergische Reaktion.

In der EU sind bislang die Larve des Mehlkäfers, auch Mehlwurm genannt, die Wanderheuschrecke, die Hausgrille sowie Larven des Getreideschimmelkäfers, auch Buffalowurm genannt, als Lebensmittel zugelassen. Sie müssen in der Zutatenliste auf dem Etikett aufgeführt werden.

Im Gegensatz zu anderen Teilen der Welt seien Insekten in Europa noch nicht Teil der üblichen Ernährung, hieß es. In der EU gelten sie als neuartige Lebensmittel. Die Hersteller müssen deshalb für jedes einzelne Insekt einen Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis werde ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, bevor Insekten als Lebensmittel auf den Markt gelangten.