Beauftragte Ataman fordert Lohntransparenz auch in kleinen Firmen

Beauftragte Ataman fordert Lohntransparenz auch in kleinen Firmen

Berlin (epd). Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, fordert anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes. „Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wie vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen“, sagte Ataman dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag). Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gelte nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten und habe zu viele Schlupflöcher.

Frauen verdienen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 18 Prozent weniger als Männer. Der internationale Aktionstag Equal Pay Day macht jährlich im März auf die schlechtere Bezahlung von Frauen aufmerksam. In diesem Jahr wird er in Deutschland am 7. März begangen.

Ataman sagte, es leuchte nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Überarbeitung des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Firmen gelte.

Überfällig sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht“, sagte Ataman: „Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Mehr Klagemöglichkeiten könnten aus ihrer Sicht mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen.

„Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung“, sagte Ataman. Jedes Unternehmen, das beim Lohn Unterschiede zwischen den Geschlechtern mache, handele gesetzeswidrig.