Disziplinarverfahren wegen USA-Reise nach Ahrtal-Katastrophe

Disziplinarverfahren wegen USA-Reise nach Ahrtal-Katastrophe

Mainz (epd). Gegen die frühere Vizepräsidentin der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Begona Hermann, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dabei geht es nach Auskunft von Innenminister Michael Ebling (SPD) um den Verdacht, die Ruhestandsbeamtin habe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 einen dienstlichen Anlass für eine private Urlaubsreise in die USA konstruiert. Der Minister nutzte am Mittwoch eine Sondersitzung des Landtags-Innenausschusses zu den Gewaltexzessen an einer Trierer Diskothek, um das Parlament über den Vorfall zu informieren.

Im öffentlichen Teil der Sitzung gab er an, die ehemalige ADD-Vizepräsidentin habe als Reisegrund Gespräche mit einer US-Universität zum Wiederaufbau des zerstörten Ahrtals angegeben, um eine Einreiseerlaubnis in die USA zu erhalten. Private Flugreisen in die USA waren zum damaligen Zeitpunkt für Deutsche aufgrund der amerikanischen Anti-Corona-Maßnahmen in der Regel nicht möglich. ADD-Präsident Thomas Linnertz sei „nicht in den Vorgang eingebunden“ gewesen, erklärte Ebling. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, wäre er „in aller Deutlichkeit zu missbilligen“. Am Ende eines Disziplinarverfahrens könne auch die Kürzung der Ruhestandsbezüge stehen.

Die zweiwöchige USA-Reise der ADD-Vizepräsidentin war bereits zuvor in die Kritik geraten. Ihre Behörde hatte wenige Tage nach der Flutkatastrophe die Einsatzleitung im schwer verwüsteten Ahrtal übernommen. Im Landtags-Untersuchungsausschuss zur Ahrtalflut hatten Oppositionsabgeordnete mit Unverständnis darauf reagiert, dass Behördenchef Linnertz angesichts der beispiellosen Notlage keine Urlaubssperre verhängt hatte.