Klage ehemaliger Aloisius-Kolleg-Schüler abgewiesen

Klage ehemaliger Aloisius-Kolleg-Schüler abgewiesen
Die Klage ehemaligerSchüler des Bonner Aloisiuskollegs gegen die Bezirksregierung Köln hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln keinen Erfolg.

Die Kläger wollten erreichen, dass die Bezirksregierung als zuständige Schulaufsichtsbehörde dem Kolleg die Betriebsgenehmigung als private Ersatzschule entzieht. Hintergrund sind die dokumentierten Missbrauchsfälle an der Einrichtung. Die Kläger seien nicht befugt, eine solche Klage einzureichen, urteilte das Gericht am Mittwoch.

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Die schulrechtliche Genehmigung betreffe allein das Rechtsverhältnis zwischen der Bezirksregierung als staatlicher Schulaufsicht und der Aloisiuskolleg gGmbH als Schulträgerin, hieß es. Aus diesem Rechtsverhältnis könnten ehemalige Schüler gegenüber der Schulaufsichtsbehörde keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster ist zulässig.

Die Kläger verweisen auf den 2011 veröffentlichten Bericht einer unabhängigen Aufklärungskommission, der zahlreiche Fälle sexueller Grenzüberschreitungen und Missbrauchs über Jahrzehnte am Bonner Jesuitenkolleg bestätigte. Die beschuldigten Patres sind inzwischen gestorben. Gegen den Ex-Leiter des Ako-pro-Seminars laufen weiterhin Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft.

Zwei der Kläger hatten im August vergangenen Jahres bei der Bezirksregierung Köln die Entziehung der schulrechtlichen Genehmigung der Schule beantragt. Die übrigen Kläger traten dem Verfahren später bei. Zur Begründung erklärten sie, dass sie von Patres der Bonner Jesuitenschule Aloisiuskolleg beziehungsweise von einem Ex-Mitarbeiter der schulischen Bildungseinrichtung Ako-pro-Seminar missbraucht worden seien. Die Fälle gehen bis in die 1950er Jahre zurück. Um weitere Kinder zu schützen, müsse die Schule als präventive Maßnahme geschlossen werden.