Corona: Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung gegen Pflegerin beginnt

Corona: Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung gegen Pflegerin beginnt

Hildesheim (epd). Vor dem Landgericht Hildesheim beginnt am 21. Februar die Hauptverhandlung gegen eine frühere Mitarbeiterin eines Hildesheimer Pflegeheims, die eine Corona-Infektion ins Heim getragen haben soll. Die 45-Jährige sei wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen sowie Urkundenfälschung angeklagt, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Hintergrund für die Anklage ist ein Corona-Ausbruch in dem Pflegeheim mit drei Todesfällen im Dezember 2021 (Az: 26 KLs 17 Js 48585/21).

Der Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2021 einen gefälschten Impfausweis verwendet zu haben. Zudem soll sie trotz einer Corona-Infektion im familiären Umfeld und einer unbemerkt gebliebenen eigenen Infektion weiter zur Arbeit gegangen sein. Dadurch habe sie eine Infektionskette in Gang gesetzt, in deren Folge sich drei Heimbewohnerinnen infiziert hätten.

Die drei Frauen im Alter von 93, 85 und 80 Jahren starben später. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass bei der 80-jährigen Frau die Corona-Infektion zum Tode geführt habe. Bei den beiden anderen seien andere Ursachen nicht auszuschließen.