Buschmann will Verfassungstreue von Schöffen gesetzlich verankern

Buschmann will Verfassungstreue von Schöffen gesetzlich verankern

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Verfassungstreue als Voraussetzung für die Berufung in ein Schöffenamt gesetzlich festschreiben. „Unter keinen Umständen dürfen wir zulassen, dass Extremisten in unserem Land Recht sprechen“, sagte Buschmann am Mittwoch in Berlin. Er legte zugleich einen Entwurf für eine Änderung des Richtergesetzes vor, um die Pflicht zur Verfassungstreue für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesetzlich zu verankern.

Der Entwurf sieht vor, dass in das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden darf, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Zudem soll geregelt werden, dass Schöffinnen und Schöffen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, wieder abberufen werden können.

Der Entwurf wurde nach Angaben des Ministeriums am Mittwoch an Länder und Verbände versendet, die nun fünf Wochen Zeit zur Stellungnahme haben. Erst danach wird der Entwurf dem Kabinett vorgelegt, bevor letztlich auch der Bundestag über die Pläne beraten muss.