Eilantrag gegen Sperrung von Frankfurter Wald gescheitert

Eilantrag gegen Sperrung von Frankfurter Wald gescheitert

Frankfurt a.M. (epd). Die Räumung eines für den Autobahnbau vorgesehenen Waldstücks in Frankfurt am Main ist einen Schritt näher gerückt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies am Montag den Eilantrag eines Aktivisten zurück, die Sperrzone im sogenannten Fechenheimer Wald betreten zu dürfen. Die Allgemeinverfügung der Unteren Forstbehörde habe Bestand, teilte das Gericht mit. Nach dem Hessischen Waldgesetz könnten Waldwege und Grundstücke für das Betreten gesperrt werden, wenn eine Gefahr für Leib und Leben von Waldbesuchern bestehe (AZ: 10 L 90/23.F).

Der Antragsteller könne sich wegen eines Baumhauses oder Waldhauses nicht auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung berufen, führte das Gericht aus. Er bewohne das Haus nicht in berechtigter Weise. Ferner werde das Recht auf Versammlungsfreiheit durch das Betretensverbot nicht verletzt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Die Entscheidung über einen weiteren Eilantrag gegen das Land Hessen und die Autobahn GmbH vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sei an diesem Dienstag zu erwarten, sagte Gerichtssprecher Martin Sandner dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Verband Naturfreunde Deutschlands habe aus Naturschutzgründen den Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die geplante Rodung beantragt. Ziel des Antrags sei ein neues Planfeststellungsverfahren.

Gegner der Rodung im Fechenheimer Wald haben dort Baumhäuser und ein Gerüst errichtet und Seile gespannt. Umweltschützer fordern den Erhalt des 230 Meter langen und 70 bis 140 Meter breiten Waldstücks. Außerdem verlangen sie von der Autobahn GmbH, auf den Bau der 2,2 Kilometer langen Verbindung zwischen den Autobahnen A66 und A661 zu verzichten.