Aachen, Lützerath (epd). Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Donnerstag die vom Polizeipräsidium Aachen angeordnete Verlegung der beiden Mahnwachen „Keine Räumung von Lützerath“ sowie „Die Kirchen(n) im Dorf lassen“ an neue Standorte außerhalb des Ortskerns in zwei Eilentscheidungen bestätigt. Die Bestätigungsverfügungen, mit der der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, seien voraussichtlich rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Verlegung der Mahnwachen auf eine Fläche in Sichtweite von Lützerath ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. (AZ: 6 L 25/23 und 6 L 26/23)
Beide Mahnwachen sollten den Angaben zufolge ursprünglich auf Grundstücken stattfinden, deren Eigentümer der Energiekonzern RWE ist oder für die RWE über eine Besitzeinweisung verfügt. Dieser habe der Abhaltung der Mahnwachen dort nicht zugestimmt, sondern deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht mehr mit der Anwesenheit von Menschen auf den für den Tagebau vorgesehenen Grundstücken in Lützerath einverstanden sei. Außerdem sei die ehemalige Ortslage Lützerath seit dem 10. Januar nicht mehr dem allgemeinen Publikum geöffnet, weil seit diesem Zeitpunkt das Aufenthalts- und Betretungsverbot mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann und derzeit auch durchgesetzt wird.
Das von Klimaaktivisten besetzte Dorf Lützerath am Braunkohletagebau Garzweiler II wird seit Mittwoch von der Polizei geräumt. Auch die Abriss- und Rodungsarbeiten für den geplanten Braunkohleabbau haben bereits begonnen.
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheidet.