Gericht bestätigt Aufenthaltsverbot für Lützerath

Gericht bestätigt Aufenthaltsverbot für Lützerath

Aachen (epd). Klimaschützer sind erneut vor Gericht mit Eilanträgen gegen das Aufenthalts- und Betretensverbots für das Dorf Lützerath gescheitert. In zwei weiteren Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Aachen die Rechtmäßigkeit der Verfügung bestätigt, die der Räumung des Weilers für den Braunkohleabbau dienen soll, wie es am Mittwoch mitteilte. (AZ.: 6 L 16/23 und 6 L 17/23). Inzwischen hat die Polizei mit der Räumung des Dorfes begonnen, das von Klimaschützern besetzt wird.

Menschen, die sich trotz des Verbotes in Lützerath aufhalten, könnten sich nicht auf einen sogenannten Klimanotstand berufen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Einen solchen Rechtfertigungsgrund sehe die geltende Rechtsordnung nicht vor. Außerdem handele es sich bei den im Eigentum von RWE stehenden Flächen nicht mehr um öffentliche Flächen. Deswegen seien dort Versammlungen nach den Regelungen des Versammlungsrechts nicht mehr zulässig. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden.