Pflegekinder dürfen Lohn aus Ferienjob künftig behalten

Pflegekinder dürfen Lohn aus Ferienjob künftig behalten

Berlin (epd). Die sogenannte Kostenheranziehung von Pflegekindern wird abgeschafft. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Gesetzesänderung zu, wonach Jugendliche ihren Verdienst beispielsweise aus einem Ferienjob behalten können. Bisher müssen sie bis zu einem Viertel dieser Einkünfte an das Jugendamt abführen und sich damit an den Kosten ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung der Jugendhilfe beteiligen. Das gilt auch für Ausbildungsvergütungen oder Arbeitslohn.

Der Bundestag hatte die Änderungen im November einstimmig beschlossen. Die Kostenheranziehung widerspreche dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, heißt es zur Begründung in dem Gesetz. Den Jugendlichen werde der Start in ein selbstständiges Leben zusätzlich erschwert.